Frank Römer – Immobilienbewertung




öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

Für Sie fertigt unser Büro mit festangestellten und freiberuflichen Mitarbeitern  Immobilienbewertungen, Mietwertermittlungen und Due Diligence-Analysen im gesamten Rhein-Main-Gebiet, in Rheinland-Pfalz sowie Hessen und dem Saarland an.

Jährlich werden von uns weit mehr als 100 Gutachten erstellt, die Ihnen eine hohe Markttransparenz und Methodenkompetenz im Sinne einer nachvollziehbaren Bewertung mit marktgerechten Verkehrswerten sichern.


Unser Büro bietet Ihnen u. a. folgende Dienstleistungen rund um die Immobilienbewertung an:

Verkehrswertgutachten
  (Marktwertgutachten-Immobilienbewertung) für alle Arten von Immobilien


  Einfamilienhäuser
  Zweifamilienhäuser
  Mehrfamilienhäuser
  Wohn- und Geschäftshäuser
  Eigentumswohnungen
  Erbbaurechte

  Boardinghäuser
  Logistikimmobilien
  Fachmarktzentren
  Discountmärkte
  Sonderimmobilien etc.

  unbebaute Grundstücke
  Gewerbeobjekte
  Lagerhallen
  Bürohäuser
  Läden
  Hotels







  zu den verschiedensten Anlässen:

»   Kauf und Verkauf zur Preisfindung
»   Vermögensauseinandersetzungen bei Schenkung - Erbschaft - Scheidung (Feststellung Zugewinn)
»   Betreuungsfälle
»   Erbschaftssteuerliche Zwecke, ist zum Beispiel der tatsächliche Verkehrswert geringer als der pauschal ermittelte
     Wert, kann dies durch ein Gutachten nachgewiesen werden.
»   Gerichtliche Zwecke im Rahmen von Streitigkeiten über den Verkehrswert
»   Bewertung von Grundstücksbelastungen, z.B. Wohnungsrechte - Nießbrauch - Wegerechte etc.
»   Bewertung von Erbbaurechten
»   Bilanzierungszwecke im Rahmen von IAS/IFRS/HGB
»   Beleihungszwecke für Kreditinstitute
»   Immobilienportfolio-Transaktionen


Mietwertgutachten zwecks Feststellung der ortsüblichen Miete für:

»   Wohnraummieten
»   Gewerbemieten
»   Feststellung der Wohnfläche-Nutzfläche


Portfoliobewertung (Portfolio Valuation Services)

nach internationalen Bewertungsstandards u. a. in Anlehnung an die Appraisal and Valuation Standards (Red Book) der RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) oder der The European Group of Valuers´ Associations (TEGoVA).

Due Diligence – Analysen

bei großen Immobilienpaketen können in Zusammenarbeit mit einem Team von Spezialisten im Rahmen einer Analyse die mit dem Kauf verbundenen Risiken, die Stärken und Schwächen der Immobilien herausgearbeitet werden.
Sowie allgemeine Dienstleistungen rund um die Immobilie wie:

Aufmaßerstellungen von Immobilien zwecks Ermittlung der Flächen
Anfertigung von Grundrissen und Plänen
Immobilienberatung
Schiedsgerichtsverfahren
Schiedsgutachterverfahren
gutachterliche Stellungnahmen

In Zusammenarbeit mit unserer Kooperation der Immobiliensachverständige-bundesweit können auch bundesweite Immobilienbewertungen durch ein Team von Immobilienspezialisten im größeren Umfang zeitnah und kompetent angefertigt werden.

In Abhängigkeit von der Art Ihrer Immobilie wähle ich das passende Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes aus:

⇒   Vergleichswertverfahren  Für alle Immobilien anwendbar, sofern ausreichende Vergleichspreise vorliegen, überwiegend
                                           bei Bodenwerten.

⇒   Ertragswertverfahren       Meist bei ertragsorientierten Immobilien, z.B. Mehrfamilienhäuser, Büros etc.

⇒   Sachwertverfahren          Meist bei eigengenutzten Immobilien wie Einfamilienhäuser bzw. Zweifamilienhäuser

Diese Verfahren sind gesetzlich geregelt in der Wertverordnung und den Wertrichtlinien und deren Anwendung ist grundsätzlich gleichrangig nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. vom 15.06.65).

Dennoch hat der Sachverständige das jeweils anzuwendende Verfahren nach Lage des Einzelfalls unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalles auszuwählen. Dieser Grundsatz ist auch auf andere in der WertV nicht explizit geregelten Verfahren (z.B. discounted Cashflow-Verfahren (=Barwertverfahren), Residual-verfahren etc.) anzuwenden (vgl. Kleiber/Simon/Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar v 2002, 4.Aufl. S. 915 ff.).

Der Sachverständige ist grundsätzlich frei in der Wahl seines Schätzverfahrens und die Auswahl liegt in seinem sachverständigen Ermessen. Bei der Auswahl muss sich jedoch der Gutachter den allgemein anerkannten Regeln der Wertermittlungslehre bedienen und zu diesem Zweck alle ihm zugänglichen Erkenntnisquellen sachgerecht auswerten und nachvollziehbar darstellen. Daher ist es z.B. in der Regel nicht sachgerecht, wenn auch häufig noch in der Praxis von Sachverständigen (auch von vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen!!!) anzutreffen, ein ertragsorientiertes Mehrfamilienwohnhaus nur als Sachwertobjekt zu bewerten.

Die Preise für Gutachten sind abhängig vom Arbeitsumfang Ihres Auftrages und können pauschal oder nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren) vereinbart werden. Der Link HOAI soll Ihnen einen ungefähren Anhaltspunkt geben.


Für eine unverbindliche Anfrage verwenden Sie das Kontaktformular,
dass Sie per E-Mail oder als Ausdruck versenden oder faxen können
oder rufen Sie gleich an: ☎ ( 0 67 21 - 987 46 96).