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Preise


Die HOAI ist wegen Verabschiedung der neuen HOAI (siehe News vom Mai 2009) nicht mehr gültig. Grundsätzlich kann der Gutachter das Honorar frei vereinbaren.
In etwa wird sich hierbei je nach Bearbeitungsaufwand und gewünschtem Umfang des Gutachtens zwar noch an die alte HOAI angelehnt, wobei Sie aber davon ausgehen müssen, dass bei einem vollumfänglichen Gutachten z.B. für eine Erbauseinandersetzung o.ä. grundsätzlich ein Mindestver-kehrswert von € 200.000,-- unterstellt wird.

Der Bearbeitungsaufwand  für eine Immobilienbewertung ist um so größer, je älter und bauschadensträchtiger  das Gebäude ist, auch wenn der Verkehrswert sehr gering ist. Daher kann der Preis für ein Verkehrswertgutachten nicht günstiger sein wie bei einem neuen, mängelfreien Gebäude.  Im Zweifelsfall empfehle ich Ihnen mich anzurufen. Eine kurze Beratung ist kostenlos aber nicht umsonst für Sie.


Im Rahmen eines Privatauftrages gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung, kann sich in der Regel aber an der folgenden Honorarordnung HOAI.

Fragen Sie nach, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Vergütung im Rahmen des seit 01.07.2004 gültigen neuen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und beträgt € 75,-- je Stunde zzgl. Mwst. und Nebenkosten für km-Geld, Kopien, etc.

Auszug aus der HOAI, (der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

§34 Wertermittlungen.

(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.

(2) Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.

(4) ..Die Honorare der Schwierigkeitsstufe können bei Schwierigkeiten ..überschritten werden

(5) Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen
1. bei Wertermittlungen
  - für Erbbaurechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte sowie sonstige Rechte,
  - bei Umlegungen und Enteignungen,
  - bei steuerlichen Bewertungen,
  - für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück,
  - bei Berücksichtigung von Schadensgutachten,
  - bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen  Erschwernissen
    bei der Durchführung des Auftrags;

2. bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen beschaffen,
      überarbeiten oder anfertigen muss, z.B.
  - Beschaffung und Ergänzung der Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangaben,
  - Feststellung der Roheinnahmen,
  - Feststellung der Bewirtschaftungskosten,
  - Örtliche Aufnahme der Bauten,
  - Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl,
  - Ergänzung vorhandener Grundriss- und Schnittzeichnungen;

3. bei Wertermittlungen
  - für mehrere Stichtage,
  - die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung und eine entsprechende
    schriftliche Begründung erfordern.

Wert bis zu Normalstufe Schwierigkeitsstufe
von Mittel bis von Mittel bis
25.565 225,00 258,00 291,00 281,00 358,00 435,00
50.000 323,00 358,50 394,00 384,00 460,50 537,00
75.000 437,00 487,00 537,00 517,00 625,00 733,00
100.000 543,00 603,50 664,00 643,00 776,50 910,00
125.000 639,00 709,50 780,00 755,00 908,50 1.062,00
150.000 725,00 803,00 881,00 856,00 1.029,50 1.203,00
175.000 767,00 852,50 938,00 912,00 1.095,00 1.278,00
200.000 860,00 955,50 1.051,00 1.017,00 1.224,50 1.432,00
225.000 929,00 1.030,00 1.131,00 1.095,00 1.319,50 1.544,00
250.000 977,00 1.085,00 1.193,00 1.157,00 1.392,50 1.628,00
300.000 1.071,00 1.187,50 1.304,00 1.264,00 1.521,50 1.779,00
350.000 1.149,00 1.273,00 1.397,00 1.356,00 1.632,00 1.908,00
400.000 1.207,00 1.343,00 1.479,00 1.425,00 1.718,50 2.012,00
450.000 1.266,00 1.406,00 1.546,00 1.490,00 1.797,00 2.104,00
500.000 1.318,00 1.464,50 1.611,00 1.559,00 1.878,50 2.198,00
750.000 1.563,00 1.737,50 1.912,00 1.847,00 2.228,50 2.610,00
1.000.000 1.776,00 1.978,00 2.180,00 2.104,00 2.534,50 2.965,00
1.250.000 1.981,00 2.199,00 2.417,00 2.336,00 2.814,00 3.292,00
1.500.000 2.164,00 2.404,00 2.644,00 2.548,00 3.073,50 3.599,00
1.750.000 2.357,00 2.617,00 2.877,00 2.780,00 3.348,50 3.917,00
2.000.000 2.510,00 2.786,00 3.062,00 2.956,00 3.560,50 4.165,00
2.250.000 2.671,00 2.960,00 3.249,00 3.150,00 3.793,50 4.437,00
2.500.000 2.856,00 3.171,50 3.487,00 3.382,00 4.069,50 4.757,00



Alle Angaben in Euro zzgl. Mwst.
auszugsweise bis € 2,5 Mio.

Nicht enthalten sind Nebenkosten für Porto, Kopien, Anfertigung von Fotos, Fahrtkosten über 15 km in Höhe der steuerl. zulässigen Pauschbeträge etc. Nebenkosten können pauschal abgerechnet werden soweit bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart.

Angebotsformular und erforderliche Unterlagen (Checkliste zur Anfertigung von Gutachten)


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